SwissAML · Häufige Fragen

SwissAML — häufige Fragen

Was SwissAML für Schweizer Finanzintermediäre leistet und wie es die Pflichten unterstützt, die Ihr Unternehmen nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) trägt.

Was ist SwissAML?

SwissAML ist Compliance-Software für Schweizer Finanzintermediäre — Treuhandgesellschaften, Treuhänder und Vermögensverwalter. Sie gibt Ihrem Unternehmen einen zentralen Ort, um Kundinnen und Kunden zu identifizieren, die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen, das Risiko zu beurteilen und das Dossier zu dokumentieren — so werden die Pflichten, die Ihr Unternehmen nach dem schweizerischen Geldwäschereigesetz (GwG) trägt, durchgängig unterstützt. Die Verantwortung für die Compliance-Entscheide verbleibt bei Ihrem Unternehmen; SwissAML liefert die Struktur, den Nachweis und den Prüfpfad, die sie belegen.

Für wen ist SwissAML gedacht?

SwissAML dient den Schweizer Unternehmen, die Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung (Anti-Money Laundering, AML) tragen: Treuhandgesellschaften, Treuhänder und Vermögensverwalter, die als Finanzintermediäre dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstehen. Mit der Revision 2026, in Kraft ab 1. Oktober 2026, dient es zudem den Beraterinnen und Beratern — Anwältinnen und Anwälten, Notarinnen und Notaren sowie Treuhändern —, die Trusts, Stiftungen und Gesellschaften errichten und verwalten (Art. 2 Abs. 3bis und 3ter GwG).

Welche Pflichten des Geldwäschereigesetzes (GwG) unterstützt SwissAML für unser Unternehmen?

SwissAML unterstützt die zentralen Sorgfaltspflichten, die das Geldwäschereigesetz (GwG) Ihrem Unternehmen auferlegt: die Identifizierung der Vertragspartei (Art. 3 GwG), die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 4 GwG), die risikobasierte Sorgfalt — einschliesslich Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko wie politisch exponierten Personen (Politically Exposed Persons, PEP) (Art. 6 GwG) — sowie die Dokumentation und Aufbewahrung des Dossiers (Art. 7 GwG). Die Pflichten verbleiben bei Ihrem Unternehmen; SwissAML ist die Arbeitsfläche, auf der sie erfüllt und belegt werden.

Wie unterstützt SwissAML Know Your Customer (KYC) und die Sorgfaltspflichten gegenüber der Kundschaft (Customer Due Diligence, CDD)?

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verlangt vom Finanzintermediär, bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung die Identität der Vertragspartei anhand eines beweiskräftigen Dokuments zu überprüfen (Art. 3 GwG). SwissAML erfasst jede Partei des Mandats, hält die Identifizierungsnachweise fest und verfolgt, was noch offen ist — so ist die Know-Your-Customer- (KYC) und Customer-Due-Diligence- (CDD) Arbeit Ihres Unternehmens vollständig und belegbar, bevor die Beziehung eröffnet wird.

Wie hilft SwissAML, die wirtschaftlich berechtigten Personen (Ultimate Beneficial Owner, UBO) festzustellen?

Das Geldwäschereigesetz (GwG) verlangt von Ihrem Unternehmen, die wirtschaftlich berechtigte Person einer juristischen Person festzustellen — die natürlichen Personen, die sie letztlich kontrollieren, direkt oder indirekt, über mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen oder auf andere Weise (Art. 2a Abs. 3 GwG) — und, wo erforderlich, eine schriftliche Erklärung einzuholen (Art. 4 GwG). SwissAML lässt Ihr Unternehmen die Struktur in den Rollen abbilden, die die Praktikerin oder der Praktiker ohnehin verwendet, wendet den Schwellenwert-Test für die wirtschaftliche Berechtigung (Ultimate Beneficial Owner, UBO) auf diese Rollen an und hält die Erklärung fest — so wird die Kontrolle in den eigenen Begriffen der Beziehung erfasst.

Wie hilft SwissAML, die zehnjährige Aufbewahrungspflicht zu erfüllen?

Nach dem Ende einer Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss einer Transaktion verlangt das Geldwäschereigesetz (GwG), die Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren (Art. 7 Abs. 3 GwG). Im Moment der Freigabe erstellt SwissAML einen Prüf- und Kundendaten-Snapshot und führt das erforderliche Screening durch — jeweils zu diesem Zehnjahresstandard aufbewahrt —, so bleibt der Nachweis hinter jedem Entscheid für spätere Überprüfungen verfügbar, ohne manuellen Ablageschritt für Ihr Unternehmen.

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