Schweizer Regulierungsplattform

SwissAML Preise

Ab dem 1. Oktober 2026 erweitert das revidierte Geldwäschereigesetz (GwG) die Schweizer Geldwäschereipflichten erstmals auf die Beraterinnen und Berater — Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare sowie Treuhänderinnen und Treuhänder —, die Trusts, Stiftungen und Gesellschaften gründen, führen und verwalten. Wie die Revision funktioniert und wie SwissAML ihr gerecht wird, lesen Sie Wie SwissAML Sie unterstützt

Wählen Sie ein vorkonfiguriertes Paket nach Risikoprofil und Kanzleigrösse, oder stellen Sie Ihr eigenes aus den Rollen zusammen, die Ihre Praxis benötigt. Jeder Plan umfasst den vollständigen Compliance-Workflow — die Rollen unterscheiden sich nur darin, wer was tun darf.

Verfügbarkeit

SwissAML befindet sich in der finalen Vorbereitung. Wir streben die Verfügbarkeit ab Anfang bis Mitte September 2026 an.

Benachrichtigen, sobald SwissAML verfügbar ist

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschliesslich dazu verwendet, Sie über die Verfügbarkeit von SwissAML zu informieren, und wird nur zu diesem Zweck gespeichert.

PaketRisikoprofilPaketLeistungsumfangPreis
Kein erhöhtes RisikoEinzelpraktizierendeSämtliche Know Your Client (KYC)-Erfassung, das Compliance-Urteil und die Freigabe liegen bei einer einzigen Leitenden Compliance-Verantwortlichen.CHF 5'000 / Jahr
Kein erhöhtes RisikoEinzelpraktizierende + UnterstützungEine einzige Leitende Compliance-Verantwortliche, mit einem Datenerfassungs-Sitz, der Know Your Client (KYC)-Daten unter der Freigabe der leitenden Person erfasst.CHF 6'500 / Jahr
Erhöhtes RisikoEinzelpraktizierende + zweite GenehmigungEine einzige Leitende Compliance-Verantwortliche, mit einer Zweiten Compliance-Verantwortlichen, die die zweite Genehmigung bei Freigaben mit erhöhtem Risiko erteilt (Vier-Augen-Prinzip).CHF 7'000 / Jahr
Erhöhtes RisikoEinzelpraktizierende + zweite Genehmigung + UnterstützungEine einzige Leitende Compliance-Verantwortliche, eine Zweite Compliance-Verantwortliche für die Vier-Augen-Genehmigung und ein Datenerfassungs-Sitz für die Know Your Client (KYC)-Erfassung.CHF 8'500 / Jahr
Erhöhtes RisikoGemeinschaftspraxis — 2 PraktizierendeZwei Leitende Compliance-Verantwortliche als gemeinsame Leitung — jede erfasst, beurteilt und gibt frei; das Vier-Augen-Prinzip ist zwischen ihnen möglich.CHF 9'500 / Jahr
Erhöhtes RisikoGemeinschaftspraxis — 3 PraktizierendeDrei Leitende Compliance-Verantwortliche als gemeinsame Leitung — vollständige Erfassung, Beurteilung und Freigabe für jede.CHF 12'000 / Jahr
Erhöhtes RisikoGemeinschaftspraxis — 5 PraktizierendeFünf Leitende Compliance-Verantwortliche als gemeinsame Leitung — vollständige Erfassung, Beurteilung und Freigabe für jede.CHF 19'000 / Jahr
Erhöhtes RisikoGemeinschaftspraxis — 8 PraktizierendeAcht Leitende Compliance-Verantwortliche als gemeinsame Leitung — vollständige Erfassung, Beurteilung und Freigabe für jede.CHF 29'500 / Jahr
Ausgewählt: Einzelpraktizierende CHF 5'000 / JahrJetzt kaufenGratis testen

Benötigen Sie eine andere Kombination? Jede Zusammenstellung von Rollen kann bei der Anmeldung erstellt werden, zum Preis der Summe der Sitze — siehe Registerkarte „Rollen“.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der schweizerischen Mehrwertsteuer (MWST) zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz.

Wann ist eine zweite Genehmigung erforderlich? Das Schweizer Recht verlangt, dass Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko von einer vorgesetzten Person oder von der Geschäftsleitung genehmigt werden (Art. 18 GwV-FINMA); für bestimmte Kategorien — darunter ausländische politisch exponierte Personen (PEP) — ist ein Entscheid der obersten Geschäftsleitung erforderlich, der jährlich zu erneuern ist (Art. 19 GwV-FINMA). Die Kriterien für ein erhöhtes Risiko (Art. 13 GwV-FINMA, gespiegelt im Reglement Ihrer Selbstregulierungsorganisation (SRO)) umfassen Verbindungen zu Jurisdiktionen, die die Financial Action Task Force (FATF) als mit erhöhtem Risiko behaftet auflistet, komplexe Strukturen wie Trusts, Stiftungen und Sitzgesellschaften über mehrere Jurisdiktionen hinweg sowie Geschäftsbeziehungen, die ohne persönlichen Kontakt begründet werden. Kanzleien, die zu grenzüberschreitenden Strukturen des Common Law beraten — Trusts, Stiftungen und ausländische Rechtsträger —, erfüllen diese Kriterien häufiger als die meisten. Wo eine Genehmigung nach dem Vier-Augen-Prinzip mit dokumentierter Begründung zulässig ist, genügt der Sitz der Leitenden Person; wo eine zweite Genehmigung erforderlich ist, stellt der Sitz der Zweiten Compliance-Verantwortlichen diese bereit, ohne einen vollständigen zweiten Sitz.

In jedem Paket enthalten
  • Vollständiger Geldwäschereigesetz (GwG)-Mandatszyklus — vom Onboarding bis zur laufenden Überwachung und Archivierung.
  • Klientenidentifikation und Sorgfaltspflichten (Know Your Customer (KYC) und Customer Due Diligence (CDD)) — Identifikation pro Partei, Dokumentenverwaltung, Genehmigungspfad.
  • Screening politisch exponierter Personen (PEP), Sanktionslisten und nachteiliger Medienberichte über die Dilisense-Integration.
  • Transaktionsüberwachung — laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung.
  • Risikobewertung mit nachvollziehbarem Override-Pfad.
  • Vier-Augen-Genehmigungsverfahren mit Prüfprotokoll.
  • Archivierte Berichte als unveränderliche, inked PDF-Snapshots.
  • Vier-Sprachen-Oberfläche — Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch.
  • Hosting in der Schweiz auf Microsoft Azure.