SwissAML

Regulatorische Ausrichtung

Jeder Abschnitt stellt die regulatorische Anforderung dar, die Pflicht, die sie für Treuhandgesellschaften, Anwaltskanzleien und Finanzintermediäre begründet, und wie SwissAML diese adressiert. Die Quellgesetzgebung ist zur Überprüfung verlinkt.

Quellgesetzgebung

Geldwäschereigesetz (GwG) Volltext (Fedlex)Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) (PDF)Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Anti-Money Laundering Act (AMLA / GwG / SR 955.0)

Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (SR 955.0), Stand 1. März 2024

Geldwäschereigesetz (GwG) Artikel 3 — Überprüfung der Identität des Kunden

Regulierung

Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung muss der Finanzintermediär die Identität des Kunden anhand eines beweiskräftigen Dokuments überprüfen. Ist der Kunde eine juristische Person, muss der Intermediär die Identität der Personen überprüfen, die im Namen der juristischen Person die Geschäftsbeziehung aufnehmen.

Pflicht

Eindeutige Identifikation jedes Kunden bei Beginn der Geschäftsbeziehung anhand beweiskräftiger Dokumente. Vertreter juristischer Personen müssen separat identifiziert werden.

SwissAML-Antwort

Wir bieten Know-Your-Customer-Kundenprofile (KYC) mit strukturierter Datenerfassung: vollständiger Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Identitätsdokumenttyp/-nummer/-ablaufdatum. Separate Onboarding-Prozesse für natürliche und juristische Personen. Dokumenten-Upload mit Statuslebenszyklusverfolgung.

Geldwäschereigesetz (GwG) Artikel 4 — Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

Regulierung

Der Finanzintermediär muss die wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) mit der gebotenen Sorgfalt identifizieren und deren Identität überprüfen. Eine schriftliche Erklärung muss eingeholt werden, wenn der Kunde nicht der wirtschaftlich Berechtigte ist, eine Sitzgesellschaft ist oder eine operative juristische Person ist. Wirtschaftlich berechtigte Personen sind natürliche Personen, die mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten oder die juristische Person anderweitig kontrollieren.

Pflicht

Über die Identifikation des Kunden hinaus müssen Intermediäre feststellen, wer letztlich die Vermögenswerte besitzt oder kontrolliert. Die 25-Prozent-Schwelle ist gesetzlich vorgeschrieben. Schriftliche Erklärungen sind für juristische Personen erforderlich.

SwissAML-Antwort

Wir bieten ein Modul für die wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) mit Beteiligungsquote, Kontrollgrundlage und Verifizierungsstatus. Interaktive Visualisierung der Eigentümerstruktur. Trust-spezifische Rollen: Settlor, Trustee, Protektor, Begünstigter. Live-Screening gegen die Sanktionslisten des Office of Foreign Assets Control (OFAC), der Europäischen Union (EU), der Vereinten Nationen (UN) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Die Plattform ermöglicht Ihrer Firma die systematische Anwendung der 25-Prozent-Beteiligungsschwelle.

Geldwäschereigesetz (GwG) Artikel 6 — Besondere Sorgfaltspflichten

Regulierung

Der Finanzintermediär muss Art und Zweck der Geschäftsbeziehung feststellen. Der Umfang der Informationen, die Entscheidungsstufe und die Regelmässigkeit der Überprüfungen richten sich nach dem vom Kunden ausgehenden Risiko. Erweiterte Abklärungen sind erforderlich, wenn Transaktionen ungewöhnlich erscheinen, ein höheres Risiko aufweisen oder politisch exponierte Personen (PEP) betreffen.

Pflicht

Risikoproportionale Sorgfaltspflichten (CDD). Erhöhte Prüfung bei ungewöhnlichen Transaktionen, Geschäftsbeziehungen mit höherem Risiko und allen Beziehungen mit politisch exponierten Personen (PEP). Die Entscheidungsbefugnis muss dem Risikoniveau entsprechen.

SwissAML-Antwort

Wir bieten eine automatisierte Risikobewertung mit sieben Faktoren: Jurisdiktion, Strukturkomplexität, Status als politisch exponierte Person (PEP), Sanktionsscreening, Produkttyp, Auftragsart, Kundenprofil. Vier Risikostufen (tief, mittel, hoch, kritisch). Automatisierte Compliance-Gates: Auslöser für erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD), Anforderungen für Senior-Freigabe. Screening auf politisch exponierte Personen (PEP) mit automatischer Risikoerhöhung.

Geldwäschereigesetz (GwG) Artikel 7 — Dokumentationspflicht

Regulierung

Der Finanzintermediär muss Aufzeichnungen über Transaktionen und Abklärungen führen, damit andere besonders qualifizierte Personen eine zuverlässige Beurteilung vornehmen können. Aufzeichnungen müssen je nach Risiko regelmässig überprüft und aktualisiert werden. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sind Aufzeichnungen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Pflicht

Umfassende Aufzeichnungspflicht nach einem Standard, der eine unabhängige Beurteilung ermöglicht. Regelmässige Überprüfung je nach Risiko. Mindestaufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

SwissAML-Antwort

Wir bieten einen umfassenden Audit-Trail: Jede Aktion wird mit Zeitstempel, Benutzeridentität und IP-Adresse protokolliert. Dreistufige Sichtbarkeit für Prüfungen. Unveränderbare Aufzeichnungen. Filterung nach Datum und Ereignistyp. Mandatsberichte für regulatorische Einreichungen.

Geldwäschereigesetz (GwG) Artikel 9 — Meldepflicht

Regulierung

Ein Finanzintermediär muss der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder begründeten Verdacht hat, dass Vermögenswerte mit einer Straftat zusammenhängen, aus einem Verbrechen stammen oder einer kriminellen Organisation unterliegen. Begründeter Verdacht liegt vor, wenn der Intermediär über konkrete Hinweise oder mehrere Indizien verfügt, die durch weitere Abklärungen nicht ausgeräumt werden können.

Pflicht

Obligatorische Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), wenn ein Verdacht durch erweiterte Sorgfaltspflicht (EDD) nicht ausgeräumt werden kann. Meldungen müssen unverzüglich erstattet werden.

SwissAML-Antwort

Wir bieten ein Warnsystem mit Statuslebenszyklus. Referenz- und Meldedatumsverfolgung für die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Automatisch generierte Compliance-Empfehlungen aus der Risikobewertung. Eskalationsworkflow vom Screening-Treffer bis zur Lösung. goAML-XML-Berichtserstellung für die direkte Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) mit fünfstufiger Meldeschnittstelle.

Financial Action Task Force (FATF)

Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) (2012, aktualisiert Februar 2025)

Empfehlung 10 der Financial Action Task Force (FATF) — Sorgfaltspflichten (CDD)

Regulierung

Finanzinstitute müssen Sorgfaltspflichten (CDD) bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen durchführen, bei gelegentlichen Transaktionen, bei Verdacht auf Geldwäscherei oder bei Zweifeln an Identifikationsdaten. Massnahmen der Sorgfaltspflichten (CDD): Identifikation des Kunden, Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Person (UBO), Verständnis des Zwecks, laufende Sorgfaltspflichten.

Pflicht

Vier-Säulen-Sorgfaltspflichten (CDD): Kunde identifizieren, wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) identifizieren, Zweck verstehen, laufende Überwachung. Risikobasierter Ansatz zur Bestimmung des Umfangs der Massnahmen.

SwissAML-Antwort

Wir decken alle vier Säulen der Sorgfaltspflichten (CDD) ab: Know-Your-Customer-Kundenprofile (KYC), Modul für die wirtschaftlich berechtigte Person (UBO) mit Abbildung der Eigentümerkette, Mandatsdokumentation mit Zweck und Mittelherkunft, risikobasierte Überwachung mit automatisierten Überprüfungsauslösern.

Empfehlung 24 der Financial Action Task Force (FATF) — Transparenz und wirtschaftliche Berechtigung bei juristischen Personen

Regulierung

Länder sollten sicherstellen, dass angemessene, genaue und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Berechtigung und Kontrolle juristischer Personen vorliegen, die den zuständigen Behörden über ein Register oder einen alternativen Mechanismus zugänglich sind.

Pflicht

Informationen über die wirtschaftliche Berechtigung bei juristischen Personen müssen angemessen, genau, aktuell und für Behörden zugänglich sein.

SwissAML-Antwort

Wir bieten Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Berechtigung mit Beteiligungsquote, Kontrollgrundlage und Verifizierungsstatus. Unterstützung komplexer Strukturen juristischer Personen. Audit-Trail-gesicherte Aufzeichnungen mit Zeitstempelverifizierung.

Empfehlung 25 der Financial Action Task Force (FATF) — Transparenz und wirtschaftliche Berechtigung bei Rechtsgestaltungen

Regulierung

Länder sollten sicherstellen, dass angemessene, genaue und aktuelle Informationen über ausdrückliche Trusts vorliegen, einschliesslich Informationen über Settlor(s), Trustee(s) und Begünstigte(r), die den zuständigen Behörden zugänglich sind.

Pflicht

Truststrukturen müssen transparent sein. Informationen über Settlor, Trustee und Begünstigte müssen erfasst und verfügbar sein.

SwissAML-Antwort

Wir bieten trust-spezifische Parteirollen: Settlor, Trustee, Protektor, Begünstigter, Enforcer. Jede Rolle ist mit einer natürlichen oder juristischen Person verknüpft, mit vollständigen Identitätsdaten und Screening.

Swiss Financial Market Supervisory Authority (FINMA)

Rundschreiben 2011/1 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA), letzte Änderung 4. November 2020

Rundschreiben 2011/1 der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) — Finanzintermediation nach dem Geldwäschereigesetz (GwG)

Regulierung

Legt fest, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) das Geldwäschereigesetz (GwG) und die Geldwäschereiverordnung (GwV) hinsichtlich der Schwellenwerte für berufsmässige Tätigkeit und der betrieblichen Anforderungen für jede Kategorie der Finanzintermediation auslegt.

Pflicht

Treuhandgesellschaften, Anwaltskanzleien und Finanzintermediäre müssen verstehen, welche Tätigkeiten sie dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellen und welche spezifischen Sorgfaltspflichten für ihre Kategorie gelten.

SwissAML-Antwort

SwissAML bietet Compliance-Werkzeuge für Intermediäre, die bereits dem Geldwäschereigesetz (GwG) unterstellt sind. Der Audit-Trail und die Aufzeichnungspflicht sind für die Prüfung durch die Selbstregulierungsorganisation (SRO) gemäss diesem Rundschreiben konzipiert.

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